Standorte EKO-Punkt Transportverpackungen

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Einfache Erfassung und fachgerechte Verwertung -
rundum sorglos mit dem Entsorgungsmanagement
von EKO-PUNKT Transportverpackungen

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Was sind Transportverpackungen?

Transportverpackungen spielen eine entscheidende Rolle in der Lieferkette, um sicherzustellen, dass Produkte sicher und unbeschädigt an ihren Bestimmungsort gelangen. Sie dienen dazu, direkten Kontakt und Transportschäden zu vermeiden und sind typischerweise nicht für den Endverbraucher bestimmt, fallen also nicht beim Endverwender an. Transportverpackungen können eine Vielzahl von Produkten schützen und das branchenübergreifend. 

Somit fallen Transportverpackungen (gewerbliche Versandverpackungen) in nahezu allen Bereichen an, erfüllen eine Schutzfunktion und sind darauf ausgelegt, Produkte während des Transports vor mechanischen Einwirkungen, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und anderen äußeren Einflüssen zu schützen.

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Typische Transportverpackungen und deren Verpackungsmaterialen

  • Papier, Pappe, Wellpappe, Karton, Kartonagen, Formschalen
  • Holzpaletten (Einweg), massive Holzboxen, Kantenschutz
  • Schrumpffolie oder Spannfolie, Wickelfolie, Schutzfolie, Schaumfolie, Luftpolsterfolie (Folien aus Polyethylen - kurz PE)
  • Styroporplatten, Styroporchips, Styropor-Füllmaterial, Schäumlinge (Expandiertes Polystyrol - kurz EPS)
  • Kunststoffboxen und geschäumte Schalen (Polypropylen)
  • Säcke, Fässer, Kanister
  • Bänder aus Kunststoff oder Metall
  • Antikondensationsbeutel zum Schutz vor Kondenswasser
  • Verpackung zum Schutz vor elektrostatischen Entladungen

Was gilt es bei Transportverpackungen zu beachten?

Schutzfunktion: Transportverpackungen sind darauf ausgelegt, Produkte während des Transports vor mechanischen Einwirkungen, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und anderen äußeren Einflüssen zu schützen.

Materialien: Sie werden aus einer Vielzahl von Materialien wie Karton, Wellpappe, Kunststoffen, Holz und Metall hergestellt, abhängig von den spezifischen Anforderungen der Produkte und den Transportbedingungen.

Anpassung an Produkte: Die Verpackung muss den individuellen Anforderungen der zu transportierenden Produkte gerecht werden, sei es durch stoßdämpfende Eigenschaften oder Wasserbeständigkeit.

Kennzeichnung und Beschriftung: Klare Kennzeichnungen sind wichtig für eine einfache Identifizierung der Produkte, was den Versand, die Lagerung und die Handhabung erleichtert.

Nachhaltigkeit: Unternehmen und Hersteller suchen vermehrt nach umweltfreundlichen Verpackungslösungen, auch im Bereich der Transportverpackungen, mit recycelbaren Materialien und ressourcenschonenden Designs für ein optimales Recycling.

Normen und Vorschriften: Es gibt verschiedene nationale und internationale Normen sowie Vorschriften für Transportverpackungen, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Standards entsprechen.

Logistik und Effizienz: Transportverpackungen müssen effizient in Logistikprozesse integriert werden können, um Platz zu sparen und eine reibungslose Handhabung zu gewährleisten.

Produzentenverantwortung: Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Hersteller und Vertreiber gesetzlich zur Rücknahme und Verwertung ihrer Transportverpackungen verpflichtet.

Jetzt der Produzentenverantwortung nachkommen und registrieren ZSVR

Transportverpackungen und das VerpackG

Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber in der Lieferkette zur Rücknahme und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Transportverpackungen. 

Ihre rechtlichen Pflichten

Gemäß § 15 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Hersteller und Vertreiber gesetzlich zur Rücknahme und Verwertung ihrer Transportverpackungen verpflichtet, sofern sie die gleiche Art, Form und Größe wie die in den Verkehr gebrachten Verpackungen aufweisen. Damit überträgt der Gesetzgeber im Sinne der Produzentenverantwortung die fachgerechte Rückführung und Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auf die Inverkehrbringer der Transportverpackungen.

Aktuell sind Transportverpackungen, die ausschließlich zum Transport von Waren innerhalb der Vertriebskette dienen und nicht zum Endverbraucher gelangen, hierzulande nicht lizenzierungspflichtig. Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich jedoch auch Inverkehrbringer von Transportverpackungen bei der ZSVR registrieren. 

Zudem sind Hersteller und Vertreiber in der Lieferkette zur Rücknahme und Verwertung der in Verkehr gebrachten Transportverpackungen verpflichtet.

hier finden Sie den Gesetzestext des VerpackG

 

 

Gerne beraten wir Sie persönlich rund um das Thema “Transportverpackungen erfassen und verwerten” oder auch zu anderen Beratungsthemen und Angeboten von EKO-PUNKT, dem Kompetenzzentrum Verpackung.

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